Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass besserer Gesundheitsschutz als eine der Hauptforderungen in der laufenden Tarifauseinandersetzung "nicht tariffähig" sei.
Ver.di und GEW wollen gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, die Einstweilige Verfügung ist damit bisher nicht rechtskräftig. Um die Verunsicherung von Eltern und Beschäftigten jedoch nicht weiter zuzuspitzen, haben die Gewerkschaften ver.di und GEW entschieden, dass am Mittwoch, den 1. Juli 2009 kein Warnstreik stattfinden wird.
Wie geplant werden die Verhandlungen mit der AVH am 1. Juli fortgesetzt. Die Gewerkschaften kritisieren, dass die Arbeitgeber versuchen, per Gerichtsbeschluss bislang akzeptierte Verhandlungsgegenstände von der Tagesordnung zu nehmen.
Die Hamburger Arbeitgeber sind nicht Mitglied der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Hansestadt finden derzeit gesonderte Tarifverhandlungen statt. Daher hat das Urteil des Hamburger Arbeitsgerichts keine Auswirkungen auf die Streikaktivitäten in den anderen Bundesländern.