Das Gleichbehandlungsgesetz soll die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, einer Behinderung, der Religion oder auch der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe verhindern.
10.10.2006 - Diskriminierungen beenden
Seit 17. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Es besagt, dass niemand wegen seiner Rasse, seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters oder seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Für Beamte soll das AGG allerdings nur eingeschränkt gelten.
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30.06.2006 - AGG beschlossen
Der Bundestag hat gestern das mehrfach nachgebesserte Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet. Das Parlament in Berlin stimmte dafür, die EU-Richtlinien in deutsches Recht umzusetzen. Eine Einschätzung von Anne Jenter.
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