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Heime

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Die Heimzulage wird als Funktionszulage auch nach Überleitung in den TVöD als Bestandteil des fortbestehenden Eingruppierungsrechts gewährt. Erst nachdem die Entgeltordnung vereinbart ist, ist eine Entscheidung über die weitere Gewährung der Heimzulage möglich.

Beschäftigte in Heimen, die u. a. der Erziehung oder der Fürsorge und Betreuung von Kindern und Jugendlichen dienen, werden vom Geltungsbereich des besonderen Teils Betreuung des TVöD TVöD–BT–B erfasst, soweit es keine Lehrkräfte sind. Dieser Tarifvertrag enthält eine Reihe von Besonderheiten beim tariflichen Arbeitszeitrecht (Arbeitszeit, Bereitschaftszeit, Bereitschaftsdienst, Schicht- und Wechselschichtarbeit, Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen).


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