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Herabgruppierung

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Beschäftigte, die aufgrund eines Änderungsvertrages, einer Änderungskündigung oder bei Veränderung des Schwellenwertes (z.B. Anzahl von belegbaren Plätzen in Kindertagesstätten) herabgruppiert werden, erhalten Entgelt aus der niedrigeren Entgeltgruppe (Herabgruppierungsgruppe). Dabei ist in der Herabgruppierungsgruppe die Stufe maßgeblich, die auch der Stufe in der höheren Entgeltgruppe entspricht. In welche Entgeltgruppe die Herabgruppierung erfolgt, ergibt sich aus der Anlage 3 TVÜ – VKA bzw. Anlage 4 TVÜ- Bund.


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