Das Land Hessen ist 2004 aus der / TdL ausgetreten. Daher gilt der / TV-L nicht für die Beschäftigten des Landes Hessen.
Nach langen Verhandlungen konnte 2009 mit dem Land Hessen ein eigener Tarifvertrag abgeschlossen werden, der TV-H. Dieser tritt zum 1.1.2010 in Kraft und orientiert sich in weiten Teilen am TV-L, weist aber eine Reihe von Abweichungen auf, wie zum Beispiel die Zahlung einer Kinderzulage und eine andere Staffelung bei der Höhe der Jahressonderzahlung.