Hochschulrecht

Die Hochschulgesetzgebung ist ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt der GEW. Im Interesse der Studierenden und Beschäftigten ist sie an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen aktiv beteiligt.
 

Überblick

Reformideen erfordern auch im Hochschulrecht Sachverstand, den die GEW-Mitglieder in die Debatten einbringen, aber auch bei ExpertInnen nachfragen.  / mehr...


Hochschulrahmengesetz

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) enthält die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens in der BRD. Im Zuge der Umsetzung der Föderalismusreform laufen aber die meisten Regelungen aus - es drohen noch mehr unterschiedliche Regelungen auf Landes- oder gar Hochschulebene.  / mehr...


Föderalismusreform und Hochschulen

Hochschulpolitik fällt in der BRD traditionell weitgehend in die Kompetenz der Bundesländer. Mit der Föderalismusreform wurden 2006 auch noch die bestehenden Möglichkeiten für den Bund, zumindest rahmengesetzliche Regelungen zu treffen, fast vollständig beseitigt.  / mehr...


Landeshochschulgesetze

Die Länder hatten bis Ende 2006 das neue Hochschulrahmengesetz (HRG) in ihren Landeshochschulgesetzen (LHG) umzusetzen. Da das HRG nur einen Gesetzesrahmen schafft, bleibt viel Spielraum für die Länder. Mit dem Auslaufen des HRG wird den Landeshochschulgesetzen eine noch größere Bedeutung zukommen.  / mehr...


Hochschulabschlüsse

Die Hochschulabschlüsse gehören zu den wenigen Feldern, in denen dem Bund nach der Föderalismusreform Regelungskompetenzenzen verblieben sind.  / mehr...


Hochschulzugang

Die GEW fordert die Realisierung des Rechts auf freien Hochschulzugang und ein Bundesgesetz zur einheitlichen Regelung der Hochschulzulassung. In allen Studiengängen, in denen Studienplätze knapp sind, müssen diese zentral vergeben werden. Dringend geboten ist auch eine Öffnung der Hochschulen für Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung.  / mehr...


Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Mit der Föderalismus-Reform hat der Bundesgesetzgeber die Befugnis zur Setzung von Rahmenrecht über die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens verloren. Die zuvor im Hochschulrahmengesetz enthaltenen Regelungen zur befristeten Beschäftigungsmöglichkeiten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen wurden daher in ein Sonderarbeitsrecht für WissenschaftlerInnen überführt.  / mehr...

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