
Eine Höhergruppierung findet statt, wenn eine höherwertige Tätigkeit ausgeübt wird. Im Rahmen der / Besitzstandsregelungen gibt es aus noch ausstehenden Aufstiegen in den Entgeltgruppen 3, 5, 6 und 8 ebenfalls Höhergruppierungen .
Nach Höhergruppierungen vor dem 1.10.2007 werden die Beschäftigten in der neuen Entgeltgruppe nach der / Entgeltstufe bezahlt, die oberhalb ihrer bisherigen individuellen / Zwischenstufe liegt. Es wird aber mindestens der / Garantiebetrag gezahlt.
Ab dem 1. Oktober 2007 wird man in die / Entgeltstufe höhergruppiert, in der man mindestens so viel verdient wie bisher. Ein Mindest-Gehaltzuwachs wird durch einen / Garantiebetrag sichergestellt.