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Höhergruppierung

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Eine Höhergruppierung findet statt, wenn eine höherwertige Tätigkeit ausgeübt wird. Im Rahmen der Besitzstandsregelungen gibt es aus noch ausstehenden Aufstiegen in den Entgeltgruppen 3, 5, 6 und 8 ebenfalls Höhergruppierungen .

Nach Höhergruppierungen vor dem 1.10.2007 werden die Beschäftigten in der neuen Entgeltgruppe nach der Entgeltstufe bezahlt, die oberhalb ihrer bisherigen individuellen Zwischenstufe liegt. Es wird aber mindestens der Garantiebetrag gezahlt.

Ab dem 1. Oktober 2007 wird man in die Entgeltstufe höhergruppiert, in der man mindestens so viel verdient wie bisher. Ein Mindest-Gehaltzuwachs wird durch einen Garantiebetrag sichergestellt.


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