Im Rahmen der / Besitzstandsregelungen wird in bestimmten Fällen auf Antrag für eine bestimmte Zeit das Entgelt der bisherigen Stufe erhöht (erhöhtes Stufenentgelt). Die Erhöhung entspricht dem Einkommenszuwachs, der sich ergeben hätte, wenn die Höhergruppierung bereits am 31.10.2006 statt gefunden hätte. Das erhöhte Stufenentgelt wird für die Dauer der Stufenlaufzeit gezahlt, bei Bezahlung aus einer / individuellen Endstufe so lange, wie aus dieser bezahlt wird. Im Tarifgebiet Ost wird der Höhergruppierungsgewinn auf 100 Prozent West angeglichen.