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Kinderzulage

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Im neuen Tarifrecht wird es keine Kinderzulagen mehr geben. Alle übergeleiteten Beschäftigten (Überleitung, Geltungsbereich TVÜ) erhalten den kinderbezogenen Teil des Ortszuschlags jedoch als Besitzstandszulage weiter, solange sie ununterbrochen Anspruch auf Kindergeld für diese Kinder und Entgelt haben. Unterbrechungen des Kindergeldanspruchs wegen Grundwehrdienst oder Zivildienst führen nicht zum Verlust der Kinderzulage.


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