
Im neuen Tarifrecht wird es keine Kinderzulagen mehr geben. Alle übergeleiteten Beschäftigten (/ Überleitung, / Geltungsbereich TVÜ) erhalten den kinderbezogenen Teil des Ortszuschlags jedoch als / Besitzstandszulage weiter, solange sie ununterbrochen Anspruch auf Kindergeld für diese Kinder und Entgelt haben. Unterbrechungen des Kindergeldanspruchs wegen Grundwehrdienst oder Zivildienst führen nicht zum Verlust der Kinderzulage.