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Koalitionsfreiheit

 

Die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) ist ein Sonderfall der Vereinigungsfreiheit. Unter ihr versteht man das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen. Dieses Recht erfasst sowohl die individuelle als auch die kollektive Freiheit. Demnach sind / Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und in ihrer Betätigung verfassungsrechtlich geschützt. Alle Beschäftigten haben das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten.


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