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Krankenbezüge

Krankenbezüge werden längstens bis Ende der 39. Krankheitswoche gezahlt. In den ersten 6 Wochen wird das Entgelt fortgezahlt, in der restlichen Zeit wird ein Zuschuss zum Krankengeld in Höhe der Differenz zwischen dem bisherigen Nettoentgelt und dem Bruttokrankengeld gezahlt.
Beschäftigte, die schon seit 1994 ununterbrochen nach BAT West beschäftigt sind und


  • privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, erhalten das Entgelt bis höchstens zur 26. Woche fortgezahlt.
  • pflichtversichert sind, erhalten einen Krankengeldzuschuss in Höhe der Differenz zwischen Nettoentgelt und Nettokrankengeld bis längstens zum Ende der 39. Krankheitswoche.

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