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Landesbeschäftigte

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Für Beschäftigte der Länder, zu denen der überwiegende Teil der Lehrkräfte und der Beschäftigten an Hochschulen (Wissenschaftstarifvertrag) gehört, gilt der TVöD nicht, weil die TdL seit 2004 nicht mehr an den Verhandlungen zum TVöD beteiligt war.

Für die Beschäftigten der Länder gilt seit dem 1. November 2006 der TV-L, der den BAT ersetzt. Die Regelungen für die Landesbeschäftigten weichen in einigen Teilen erheblich vom TVöD ab. Näheres dazu findet sich im „ABC des
TV-L“.


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