
Für Beschäftigte der Länder, zu denen der überwiegende Teil der / Lehrkräfte und der Beschäftigten an Hochschulen (/ Wissenschaftstarifvertrag) gehört, gilt der / TVöD nicht, weil die / TdL seit 2004 nicht mehr an den Verhandlungen zum TVöD beteiligt war.
Für die Beschäftigten der Länder gilt seit dem 1. November 2006 der / TV-L, der den / BAT ersetzt. Die Regelungen für die Landesbeschäftigten weichen in einigen Teilen erheblich vom TVöD ab. Näheres dazu findet sich im „ABC des
TV-L“.