Der Betrieb von Lautsprechern ist genehmigungspflichtig, “wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden können”. Auf die Erteilung der Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch. Sie muss wegen der Bedeutung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung erteilt werden. Die Straßenverkehrs behörde kann allerdings Auflagen erteilen. Für die Verwaltungsstelle ist es deshalb unter Umständen ratsam, eine allgemeine Genehmigung zu beantragen.