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Lehrerrichtlinien

Nach welcher Vergütungsgruppe Lehrkräfte vergütet werden, ergibt sich bislang nicht aus dem Tarifvertrag.

Im Westen muss die Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Um ein weitgehend einheitliches Handeln der Arbeitgeber zu gewährleisten, hat die TdL einseitig Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte (Lehrerrichtlinien) erarbeitet, auf deren Grundlage die Arbeitsverträge abgeschlossen werden. In den Arbeitsverträgen werden die Richtlinien vielfach „dynamisch“ in Bezug genommen, d.h. auch Änderungen der Lehrerrichtlinien werden unmittelbar für die einzelnen Lehrkräfte wirksam.

Auch im Osten gibt es Richtlinien zur Eingruppierung. Sie ergänzen aber nur die gesetzlichen Regelungen (DDR-Lehrbefähigung).

Mit den Verhandlungen zur Entgeltordnung sollen die Lehrerrichtlinien durch eine volle tarifliche Regelung ersetzt werden.


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