

Lehrkräfte sind nicht immer / Landesbeschäftigte, manche sind bei kommunalen Arbeitgebern angestellt, z.B. in größeren bayerischen Städten, in Ersatz- und Ergänzungsschulen, teilweise an Volkshochschulen. Für diese Lehrkräfte wurden Regeln zur / Überleitung zwischen der GEW und den kommunalen Arbeitgebern vereinbart (siehe auch die gesonderte Broschüre der GEW unter www.gew.de).
Ein Ergebnis der Tarifverhandlungen mit der TdL war die Vereinbarung, dass die Lehrerrichtlinien im Rahmen der neuen Entgeltordnung tarifiert werden. Die allgemeine Zulage wird auch bei Lehrkräften in das / Vergleichsentgelt eingerechnet. Wegen der geringeren Lehrerzulage (außer bei Studienräten) wird ein vermindertes Tabellenentgelt ausgezahlt. Die Minderung des Tabellenentgelts soll mit den kommenden allgemeinen Entgeltanpassungen abgebaut werden.