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Lohnsteuerhilfe

Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring e.V. (LHRD) erstellt Ihre Einkommensteuererklärung und berät Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sowie bei Renten oder Versorgungsbezügen und in diesem Fall auch bei:
  • Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen),
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Vermietung von Wohneigentum),
  • Sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgeschäfte von Wertpapieren),

sofern die Einnahmen hieraus 13.000 bzw. 26.000 € im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen und keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.

GEW-Mitglieder zahlen einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag und sparen die Aufnahmegebühr!

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Das Angebot ist erläutert in
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