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Sprachtest bei VierjährigenDie Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hält das vorgesehene Verfahren zur Überprüfung des Sprachvermögens der 180.00 Kinder im Alter von vier Jahren für sinnvoll, aber mit der „heißen Nadel gestrickt“. Der Förderunterricht an den Schulen wird nach Auffassung der Bildungsgewerkschaft in den Testphasen nur noch auf „Sparflamme“ stattfinden können.
Wenige Wochen vor Beginn der ersten von zwei Stufen des Sprachstandsfeststellungsverfahrens gäbe es noch keine Feinabstimmung zwischen den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen des Landes. Abgesehen von allgemeinen Informationen sei den beteiligten Lehrkräften und Erzieherinnen das Testverfahren immer noch nicht bekannt. Zudem fehle es an einer grundlegenden Fortbildung, sowohl für die beiden Stufen des Testverfahrens als auch für die anschließende Sprachförderung.
Alle Kindertageseinrichtungen warteten nach Informationen der GEW auf Konzepte und Materialien sowie auf Fortbildungsmöglichkeiten und Förderprogramme, um nach der Diagnose auch eine wirksame Therapie folgen zu lassen. Dazu Norbert Müller: „Es ist bedauerlich, wie hier eine wichtige strategische Weichenstellung mit viel zu geringen Ressourcen ausgestattet, die Betroffenen erst zu spät beteiligt und die erforderliche Qualifizierung nicht, oder allenfalls in Ansätzen sichergestellt wird.“ Der Förderbedarf sei immens, nach Informationen der GEW liegt der Anteil der Vierjährigen in den Einrichtungen bei knapp 75%. Die Übergangsquote in die Kita müsse durch gezielte Maßnahmen, wie z.B. die Beitragsfreiheit, schnellstens erhöht werden.
Die vom Schulministerium immer wieder vertretene Auffassung, dass Sprachstandsfeststellungsverfahren sei „ressourcenneutral“ hält die GEW für „reine Augenwischerei“. Ab Anfang März wird nach Einschätzung der GEW bis zu den Osterferien die Förderung in den Grundschulen allenfalls auf Sparflamme stattfinden. Im Mai erfolgt die zweite Phase des Verfahrens, bei dem die sprachlich „auffälligen“ Kinder auf ihren individuellen Förderbedarf hin untersucht werden sollen.
Wenn die Schätzungen des Ministeriums stimmen, betrifft dies ein Drittel des Jahrgangs, also rund 60.000 Kinder. Nach Berechnungen der Bildungsgewerkschaft wird der zeitliche Aufwand für das Testverfahren insgesamt dazu führen, dass im Frühjahr ca. 150.000 Unterrichtsstunden an den 3.400 Grundschulen in NRW ausfallen werden, wenn nicht für Kompensation gesorgt wird. (Zeitaufwand im ersten Verfahrensschritt: mindestens 40.000 Stunden für 160.000 Kinder, die in Vierergruppen getestet werden, im zweiten Verfahrensschritt 60.000 Kinder, also mindestens 100.000 Zeitstunden).