Nach Angaben der Vereinigung der Schulbuch- und Bildungsmedienverlage (VdS Bildungsmedien) dürfen Lehrkräfte bundesweit Kopien in Klassensatzstärke für den Unterrichtsgebrauch herstellen - und zwar auch aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien. Die Kopien sollen dabei weder Schulbücher noch andere Werke ersetzen. Daher gelten hierfür die folgenden Grundsätze:
Kopiert werden dürfen an Schulen
So kann z. B. ein fünfseitiger Zeitungsartikel oder ein 20-seitiger Comic komplett kopiert werden. Aus einem 20-seitigen Arbeitsheft können dagegen nur knapp 2,5 Seiten vervielfältigt werden, da Arbeitshefte zu den Unterrichtsmaterialien zählen.
Die Vertragspartner haben in der neuen Regelung auch klar gestellt, dass aus jedem Werk pro Schuljahr und Klasse nur einmal im vereinbarten Umfang kopiert werden kann, um das Kopiervolumen zu regulieren.Außerdem dürfen nur analoge Kopien angefertigt werden. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z. B. per Mail) ist nicht gestattet.
Schulen, die einen größeren Fotokopierbedarf haben, können sich direkt an die betreffenden Verlage wenden. Bei diesen können sie auf einfache Art und Weise ergänzende Fotokopierlizenzen einholen. Die Schulbuchverlage und Bildungsmedienhersteller bieten unterschiedliche Lizenzmodelle an - auch was das Digitalisieren und Abspeichern der Werke angeht. Die Lizenzgebühren sind in diesen Fällen direkt von den Schulen bzw. den Schulträgern zu entrichten, während für Kopien im vertraglichen Rahmen die Länder stellvertretend für die Sachaufwandsträger die Zahlung der Lizenzvergütung übernehmen.
Der jetzt abgeschlossene Vertrag gilt rückwirkend vom 1. Januar 2008 an und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2010.
VdS Bildungsmedien vom 28.11.08
// Fotokopieren an Schulen neu geregelt