Nachdem die monatlichen Tabellenentgelte der Beschäftigten der / Entgeltgruppen 1 bis 8 sowie 9, soweit in Vergütungsgruppe V b eingruppiert, bereits zum 1. Januar 2008 auf 100 Prozent West angehoben wurden, werden am 1. Januar 2010 auch die übrigen Beschäftigten auf Westniveau angehoben. Gleiches gilt für / individuelle Endstufen sowie für alle / Besitzstandszulagen, die bisher nur auf Ostniveaus gezahlt wurden.
Für die / Jahresonderzahlung gelten für die ostdeutschen Beschäftigten zukünftig weiterhin andere Sätze als für die westdeutschen. Die der Jahressonderzahlung vergleichbare Leistung des Weihnachtsgelds betrug im Osten seit 1991 nur 75 Prozent des Bemessungsentgelts. Die Angleichung der Jahressonderzahlung zu erreichen bleibt künftigen Tarifrunden überlassen.