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20.10.2009  

Keine Neubewertung von Kita-Leitungen bei der Überleitung

Die Übergeleitung in die neue Entgeltstruktur der Beschäftigten kommunaler Arbeitgeber im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1. November betrifft auch Kita-Leiterinnen und Leiter. Die GEW konnte zwar das Risiko der Herabgruppierung reduzieren, jedoch ihr Ziel, die Tätigkeit von Kita-Leitungen neu zu bewerten, nicht durchsetzen.

Die Gewerkschaften hatten gefordert, zusätzlich zur Zahl der Plätze zwei weitere Merkmale für die Eingruppierung von Kita-Leiterinnen und Leitern aufzunehmen: Die Zahl der Gruppen und die Anzahl der Beschäftigten. Dieses Tarif-Ziel konnte leider nicht durchgesetzt werden. Die Arbeitgeber haben sich darauf nicht eingelassen. Maßgeblich für die Eingruppierung bleibt weiterhin die Zahl der „vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze“.

Es konnte jedoch erreicht werden, dass das Risiko der Herabgruppierung bei geringer werdender Platzzahl abgemildert wurde.

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