Die Gewerkschaften hatten gefordert, zusätzlich zur Zahl der Plätze zwei weitere Merkmale für die Eingruppierung von Kita-Leiterinnen und Leitern aufzunehmen: Die Zahl der Gruppen und die Anzahl der Beschäftigten. Dieses Tarif-Ziel konnte leider nicht durchgesetzt werden. Die Arbeitgeber haben sich darauf nicht eingelassen. Maßgeblich für die Eingruppierung bleibt weiterhin die Zahl der „vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätze“.
Es konnte jedoch erreicht werden, dass das Risiko der Herabgruppierung bei geringer werdender Platzzahl abgemildert wurde.