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20.10.2009  

Überleitung für Heilpädagog/innen und „Erzieher/innen mit schwierigen Tätigkeiten“

Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bei Kommunen gibt es ab November 2009 neue tarifliche Regelungen und eigene, so genannte S-Tabellen. Für Heilpädagog/innen und „Erzieher/innen mit schwierigen Tätigkeiten“ gelten dabei einige Besonderheiten.

Bei der Überleitung und der Anwendung der neuen „S-Tabelle“ verbleiben Heilpädagog/innen und „Erzieher/innen mit schwierigen Tätigkeiten“ in ihrer Entgeltgruppe EG 9.

Bis zum 31. Dezember 2009 können sie beantragen, in die künftig vorgesehene Entgeltgruppe S 8 übergeleitet zu werden. Die Entscheidung muss individuell sehr sorgfältig geprüft werden. Beschäftigte, die ihre Tätigkeit nach dem 1. November 2009 aufnehmen, kommen ausnahmslos in S 8.

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