Bei der Überleitung und der Anwendung der neuen „S-Tabelle“ verbleiben Heilpädagog/innen und „Erzieher/innen mit schwierigen Tätigkeiten“ in ihrer Entgeltgruppe EG 9.
Bis zum 31. Dezember 2009 können sie beantragen, in die künftig vorgesehene Entgeltgruppe S 8 übergeleitet zu werden. Die Entscheidung muss individuell sehr sorgfältig geprüft werden. Beschäftigte, die ihre Tätigkeit nach dem 1. November 2009 aufnehmen, kommen ausnahmslos in S 8.