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Referendare

 

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf Länderebene sind Referendare Beamtinnen und Beamte auf Zeit – mit einer Ausnahme, das ist der Freistaat Sachsen. Dort sind auch die Referendare Angestellte.
Aus dieser Rechtslage ergibt sich die Antwort auf die Frage, ob sich Referendare an einem / Streik beteiligen dürfen. Für / Beamte – auch solche auf Zeit – besagt die herrschende Rechtsmeinung, dass sie nicht streiken dürfen. Andere Aktionsformen außer Streik/Arbeitskampfmaßnahmen stehen ihnen durchaus offen. Angestellte Referendare dürfen sich natürlich an einem Streik beteiligen.


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