Startseite


 
 
 
 
 
 
 
 

Regelungen im TVöD

Aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen im Tarifbereich öffentlicher Dienst für Kommunen und Bund (TVöD)
 

BAG entscheidet: Strukturausgleich auch bei Herabgruppierung

Das Bundesarbeitsgericht hat am 14. April 2011 (Aktenzeichen 6 AZR 726/09) entschieden, dass der Strukturausgleich bei einer Herabgruppierung weitergezahlt werden muss. Aufgrund des eindeutigen Wortlauts der entsprechenden Tarifregelung sind für den Strukturausgleich ausschließlich die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen, die zum Überleitungsstichtag bestanden haben, maßgeblich. Später eintretende Veränderungen wirken sich nur noch aus, wenn dies von den Tarifvertragsparteien explizit geregelt ist. Solche Regelungen gibt es zwar bei Höhergruppierungen und bei Veränderungen im Beschäftigungsumfang, jedoch nicht bei Herabgruppierungen.  / mehr...

/ zum Seitenanfang