Erklärt eine Tarifvertragspartei die / Tarifverhandlungen für gescheitert, so kommt es zur Schlichtung. Dabei finden Gespräche der Verhandlungsführer beider Seiten unter Vermittlung von zwei Schlichtern statt, die von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite benannt werden und abwechselnd den Vorsitz führen. Die Schlichtungskommission spricht eine Einigungsempfehlung aus.
Nach der Schlichtung werden die Tarifverhandlungen wieder aufgenommen. Die / Friedenspflicht während der Schlichtung endet erst, wenn diese erneuten Verhandlungen für gescheitert erklärt werden.