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Situation 2005Fünf-Punkte-Programm zur Förderung junger Menschen
Vor diesem Hintergrund hat die GEW ein fünf Punkte umfassendes Konzept zur Förderung der jungen Menschen entwickelt, das u.a. eine qualifizierte Ausbildung für alle und die Förderung benachteiligter und arbeitsloser Jugendlicher thematisiert. Grundtenor des Konzepts: Alle jungen Menschen brauchen eine sinnvolle Berufsperspektive.
Wer in Gelsenkirchen oder Bremerhaven einen Ausbildungsplatz sucht, hat es viel schwerer als Gleichaltrige in München. In Ostdeutschland findet weniger als die Hälfte der Interessenten einen betrieblichen Ausbildungsplatz.
Daran können auch bundesweite Durchschnittszahlen und politische Verlautbarungen über den vermeintlichen Erfolg des „Nationalen Pakts für Ausbildung“ nichts ändern. Er diente letztlich vor allem dazu, die geplante Finanzierungsregelung – und damit den längst überfälligen gerechten Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Unternehmen – zu verhindern.
Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt ist keineswegs entspannt . Die Unternehmen bieten immer weniger Ausbildungsplätze an und entziehen sich damit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Das Kernproblem ist der Mangel an Ausbildungsplätzen und nicht die vermeintlich fehlende „Ausbildungsreife“ der Jugendlichen. Statt auf geburtenschwächere Jahrgänge zu verweisen oder in „Sonntagsreden“ den Wirtschaftsaufschwung herbeizusehnen, ist eine sofortige Lösung erforderlich. Jeder Jugendliche hat jetzt und hier einen Anspruch auf eine qualifizierte Ausbildung. Das schließt echte Wahlmöglichkeiten ein.
Die GEW fordert daher, die Berufsbildung unabhängig von demografischen und konjunkturellen Entwicklungen sowie der Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft zu machen. Jugendliche dürfen nicht zu „Marktbenachteiligten“ und in Angebote und Maßnahmen abgeschoben werden, die unter dem Niveau einer Ausbildung liegen und vor allem der Statistikbereinigung und Kostenreduzierung dienen - nur weil sie zur falschen Zeit und am falschen Ort leben. Für Ostdeutschland hat die Erweiterung des dualen Systems um außerbetriebliche und schulische Formen der Qualifizierung eine besondere Bedeutung. Diese Bildungsangebote dürfen nicht als minderwertig und nachrangig disqualifiziert werden, die hohe Qualität dieser Ausbildungsangebote muss anerkannt werden.
Die zum 1. April 2005 in Kraft getretene Novellierung des BBiG hat einige wichtige und begrüßenswerte Ansätze, insbesondere zur Aufwertung nichtbetrieblicher Ausbildungsgänge, aufgenommen und umgesetzt. So ermöglichen es die einzelnen Paragrafen (u.a. §§ 7 und 43) den Ländern durch Erlass entsprechender Rechtsverordnungen, schulische Vorqualifikationen anzurechnen sowie Absolventen vollzeitschulischer Bildungsgänge zur Abschlussprüfung zuzulassen. Ansätze, die mit dazu beitragen können, so genannte „Warteschleifen“ für die Jugendlichen zu vermeiden bzw. zu reduzieren und die knappen personellen und finanziellen Ressourcen des Bildungswesens sinnvoller zu nutzen. Zugleich besteht die Möglichkeit, die nicht ausreichenden betrieblichen Ausbildungsplätze durch gleichwertige außerbetriebliche Ausbildungsgänge zu ergänzen.
Die GEW fordert daher, dass die Bundesländer die Spielräume, die ihnen das neue BBiG bietet, aktiv nutzen. Sie müssen dazu Rechtsverordnungen erlassen, die die Anrechnung schulischer Vorqualifikationen regeln und es Absolventen vollzeitschulischer Ausbildungsgänge ermöglichen, an der Abschlussprüfung teilzunehmen. Der Lernort Schule erhält auch dadurch mehr Gewicht, dass die Berufsschulleistungen der Auszubildenden im Ergebnis der Abschlussprüfung stärker berücksichtigt werden können. Um einen föderalistischen Wildwuchs zu vermeiden und die notwendige Bundeseinheitlichkeit zu erreichen, müssen die Länder ihr Vorgehen bei der Umsetzung dieser Optionen untereinander abstimmen. Ein Schwerpunkt muss dabei auf die Entwicklung und Umsetzung entsprechender Qualitätsstandards gelegt werden.
Als Folge verschärfter Selektions- und Segmentierungsprozesse in Schule, Berufsausbildung und Arbeitsmarkt wird die berufliche Integration Jugendlicher und junger Erwachsener mit Lernschwächen und sozialen Benachteiligungen immer schwieriger.
Eine/r von vier Jugendlichen, die die deutschen Schulen verlassen, gehört laut PISA-Studie zur so genannten Risikogruppe. Ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten – so die Argumentation der Wirtschaft zur Rechtfertigung des Mangels an Ausbildungsplätzen – reichen kaum aus, um einen Beruf zu erlernen. Eine düstere Perspektive – werden doch die Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt weiter steigen und immer differenzierter. Es ist schwierig für junge Leute, diesen Mangel an Kompetenzen später auszugleichen. Die Angebote von Jugendberufshilfe, beruflicher Aus- und Weiterbildung reichen nicht aus und sind – insbesondere was Möglichkeiten der Anrechnung und Qualitätsaspekte betrifft – noch zu wenig aufeinander abgestimmt.
Die GEW fordert daher zweierlei: Frühkindliche Pädagogik und Schule müssen alle Kinder und Jugendlichen so fördern, dass möglichst niemand mehr benachteiligt ist und wird. Für diejenigen jungen Menschen, für die präventive Maßnahmen zu spät kommen, soll die sozialpädagogische Unterstützung flächendeckend ausgebaut werden. Sie muss zudem eng mit den verschiedenen Angeboten der Berufsausbildungsvorbereitung und der Nachqualifizierung verzahnt werden, in denen die Möglichkeit besteht, im Sinne einer „zweiten Chance“ Schulabschlüsse nachzuholen. Diese kontinuierliche begleitende Unterstützung ist gegebenenfalls auch während der Ausbildung erforderlich. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, welche spezifischen Bedürfnisse junge Menschen mit Migrationshintergrund haben.
Mit der Umsetzung von „Hartz IV“ Anfang des Jahres 2005 ist das tatsächliche dramatische Ausmaß der Jugendarbeitslosigkeit deutlich geworden: Mehr als 500.000 Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren sind Mitte des Jahres 2005 arbeitslos gemeldet – dies entspricht einer Jugendarbeitslosigkeit von fast 12 Prozent. Unter diesen vielen arbeitslosen jungen Menschen sind mit fast 300.000 Personen mehr als die Hälfte Empfänger des neu eingeführten Arbeitslosengelds II; 30 Prozent dieser Gruppe haben keinen Hauptschul-Abschluss, knapp zwei Drittel keinen Berufsabschluss – und somit sehr eingeschränkte Chancen auf eine Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt.
Zugleich soll bei der Umsetzung von „Hartz IV“ ein besonderer Schwerpunkt in der Förderung der Jugendlichen liegen. Bisher werden aber einseitig „Ein-Euro-Jobs“ für Jugendliche angeboten, die dringend notwendigen Bildungs- und Qualifizierungsangebote dagegen außer Acht gelassen und vernachlässigt.
Die notwendige Verständigung und Abstimmung zwischen den beteiligten politischen Akteuren auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und der Bundesagentur für Arbeit ist bisher nicht in Sicht; statt einer dringend notwendigen Klärung der Zuständigkeiten und Kooperation dominiert ein Kompetenzwirrwarr zwischen allen Beteiligten.
Die GEW fordert vor diesem Hintergrund einerseits ein Sofortprogramm zur Bekämpfung der Jugend-arbeitslosigkeit, das die Qualifizierung und berufliche Integration der jungen Menschen zum Ziel hat und alle Handlungsebenen und Akteure einbezieht. Es gilt, sich auf ein den verschiedenen Gruppen von arbeitslosen jungen Menschen gerecht werdendes Maßnahmenbündel und differenziertes Handlungsprogramm zu verständigen und die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Andererseits ist eine grundlegende Modifikation des Sozialgesetzbuch (SGB) II („Hartz IV“) dringend erforderlich. Dazu zählt eine Implementierung klarer gesetzlicher Zuständigkeiten nach dem Grundsatz „Individuelle Beratung aus einer Hand“ für die unter das SGB II fallenden jungen Leute. Im Rahmen einer solchen Berufsberatung ist von den individuellen Bedingungen sowie den Kompetenzen und Stärken der Jugendlichen auszugehen, die als Basis für die Auswahl von Fördermaßnahmen dienen müssen. Ebenso notwendig ist die gesetzliche Verankerung eines Rechtsanspruchs auf langfristige, nachhaltige Qualifizierungsangebote und öffentlich geförderte Beschäftigungsmöglichkeiten, die mit Qualifizierung und dem Erwerb eines Berufsabschlusses zu kombinieren und sozialpädagogisch zu begleiten sind. Das Abschieben von Jugendlichen in so genannte „Ein-Euro-Jobs“ ohne Qualifizierungen oder in ehrenamtliche Tätigkeiten lehnt die GEW grundsätzlich ab, da mit einer solchen Praxis eine nachhaltige Qualifizierung, berufliche Integration sowie positive soziale und persönliche Entwicklung keinesfalls erreicht werden kann.
Wer junge Menschen gut qualifizieren möchte, muss für das Personal angemessene Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie eine qualifizierte Aus- und Fortbildung bieten. Dies gilt für Pädagogen in den berufsbildenden Schulen ebenso wie bei freien Trägern. Dem widerspricht die derzeitige Einstellungs- und Beschäftigungspolitik der meisten Bundesländer: Die Arbeitsbedingungen des Personals an den berufsbildenden Schulen verschlechtern sich. Es werden zu wenig neue Lehrkräfte eingestellt, für die vorhandenen hat sich die Arbeit verdichtet. Auf Grund des Mangels an grundständig ausgebildeten LehrerInnen für berufsbildende Schulen werden vermehrt so genannte Quer- und Seiteneinsteiger – teilweise ohne bzw. nur mit geringer pädagogischer (Nach-)Qualifizierung – eingestellt. Zudem droht mit der Einführung der so genannten „Ein-Euro-Jobs“, dass auch im Bereich der öffentlichen (berufsbildenden) Schulen prekäre Beschäftigungsverhältnisse Fuß fassen, wie sie in der Weiterbildung bereits gang und gäbe sind.
Dramatische Entwicklungen sind bei den freien Trägern zu beobachten: Hier wirkt sich vor allem die neue Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit – nach der Maxime möglichst kostengünstiger Angebote – aus. Für die Beschäftigten bedeut dies: Entlassungen, Gehaltskürzungen, Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und zunehmende Arbeitsverdichtung.
Die GEW fordert daher, dass die Politik auf die neuen Anforderungen reagiert: Eine grundlegende Reform der Lehrerbildung ist überfällig, eine kontinuierliche Fortbildung muss garantiert werden. Um dem Mangel an Lehrkräften für berufsbildende Schulen entgegenzuwirken, bedarf es einer langfristig geplanten und wirksamen Einstellungspolitik. Dazu zählen auch länderübergreifende Standards für die Einstellung und Qualifizierung von Seiten- und Quereinsteigern in den Schuldienst. Die Fortbildung muss bei der sich ändernden Rolle und Aufgabenstellung des Personals ansetzen und die Lehrkräfte in diesem Prozess unterstützen.
Wir fordern Politik und Bundesagentur für Arbeit zudem zu einem Strategiewechsel auf. Um qualitativ hochwertige Bildungsmaßnahmen anbieten zu können, brauchen Bildungsträger und ihre Beschäftigten Planungssicherheit sowie gesicherte und angemessen bezahlte Arbeitsverhältnisse.