Sozialpädagogische Berufe

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Im Tarifvertrag zum Sozial- und Erziehungsdienst sind im Hinblick auf die Eingruppierung als Berufe nur Kinderpfleger/in, Erzieher/in und Sozialarbeiter/in/Sozialpädagog/in genannt. U.a. von Sozialassistenten und Heilpädagogen wird seit langem gefordert, auch diese Berufe explizit zu nennen.

Der neue TVöD wird stärker als der BAT die Tätigkeit als Eingruppierungsmerkmal ins Zentrum stellen. Die GEW wird in den Verhandlungen zur Eingruppierung darauf hinarbeiten, die Tätigkeiten sozialpädagogischer Berufe entsprechend den gewachsenen Anforderungen an Qualifikation und Verantwortung zu bewerten und Diskriminierung typischer Frauenberufe zu überwinden.

Literaturhinweis: Die GEW diskutiert. Argumente zur Eingruppierung von sozialpädagogischen Berufen.


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