

Im Tarifvertrag zum Sozial- und Erziehungsdienst sind im Hinblick auf die Eingruppierung als Berufe nur Kinderpfleger/in, Erzieher/in und Sozialarbeiter/in/Sozialpädagog/in genannt. U.a. von Sozialassistenten und Heilpädagogen wird seit langem gefordert, auch diese Berufe explizit zu nennen.
Der neue / TVöD wird stärker als der / BAT die Tätigkeit als Eingruppierungsmerkmal ins Zentrum stellen. Die GEW wird in den Verhandlungen zur / Eingruppierung darauf hinarbeiten, die Tätigkeiten sozialpädagogischer Berufe entsprechend den gewachsenen Anforderungen an Qualifikation und Verantwortung zu bewerten und Diskriminierung typischer Frauenberufe zu überwinden.
Literaturhinweis: Die GEW diskutiert. Argumente zur Eingruppierung von sozialpädagogischen Berufen.