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Sozialpädagogische Berufe

Ob jemand an Schulen als sozialpädagogische Fachkraft oder als Lehrkraft beschäftigt ist, wird anhand der schulrechtlichen Regelungen des jeweiligen Landes beurteilt. Für erstere gelten die allgemeinen Regelungen des TV-L sowie des TVÜ-L, für letztere darüber hinaus die Sonderregelungen für Lehrkräfte.

Die GEW wird in den kommenden Verhandlungen zur Entgeltordnung darauf hinarbeiten, die Tätigkeiten sozialpädagogischer Berufe entsprechend den gewachsenen Anforderungen an Qualifikation und Verantwortung zu bewerten und die Diskriminierung typischer „Frauenberufe“ zu überwinden.


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