Ob jemand an Schulen als sozialpädagogische Fachkraft oder als Lehrkraft beschäftigt ist, wird anhand der schulrechtlichen Regelungen des jeweiligen Landes beurteilt. Für erstere gelten die allgemeinen Regelungen des / TV-L sowie des / TVÜ-L, für letztere darüber hinaus die Sonderregelungen für / Lehrkräfte.
Die GEW wird in den kommenden Verhandlungen zur / Entgeltordnung darauf hinarbeiten, die Tätigkeiten sozialpädagogischer Berufe entsprechend den gewachsenen Anforderungen an Qualifikation und Verantwortung zu bewerten und die Diskriminierung typischer „Frauenberufe“ zu überwinden.