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News vom 29.06.2007Die OVG-Entscheidung stärkt das Recht der Dienstherren, neben der Qualifikation (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung) zusätzliche Gesichtspunkte bei der Stellenbesetzung hinzuzuziehen und über die Rangfolge zu beachtender Hilfskriterien selbst zu entscheiden. Die Richter bewerteten es als sachlich vertretbar, das Hilfskriterium Dienstalter bei gleichrangigen Mitbewerbern anzuwenden, solange dies nicht ermessensfehlerhaft geschehe und das zu beachtende Leistungsprinzip gewahrt bleibe. Der Dienstherr dürfe dabei nicht willkürlich vorgehen, sondern muss die einmal gewählte Reihenfolge der Hilfskriterien durchgängig einhalten.