Startseite


 
 
 
 
 
 
 
 

Streik

 

Streik ist gemäß juristischer Definition die gemeinsame, planmäßige, vorübergehende, volle und teilweise Vorenthaltung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung durch eine Mehrheit der Arbeitnehmer zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zieles.
Ein Streik ist rechtmäßig, wenn er von einer / Gewerkschaft geführt wird, er ein tariflich regelbares Ziel verfolgt, die / Friedenspflicht abgelaufen ist, Die oft getroffene Unterscheidung zwischen / Warnstreik und sog. Erzwingungsstreik ist rechtlich und praktisch schwierig. Sie ist auch unnötig, da für beide die gleichen rechtlichen Voraussetzungen gelten.
Das / Streikrecht hat Verfassungsrang (/ Koalitionsfreiheit).


/ zum Seitenanfang