GEW-Mitglieder erhalten bei einem Streik eine Streikunterstützung. Diese beträgt pro Tag das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags plus fünf Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Wenn es sozial geboten ist, kann auf Antrag eine höhere Streikunterstützung gezahlt werden.
Bei / Warnstreiks oder Solidaritätsaktionen während der Arbeitszeit wird eine Streikunterstützung in Höhe des nachgewiesenen Nettogehaltsabzugs gewährt, höchstens das Streikgeld für einen Tag.
Mitglieder anderer DGB-Gewerkschaften, die dem Streikaufruf der GEW folgen, können bei ihrer Gewerkschaft Streikgeld beantragen.
Streikunterstützungen sind nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1990 steuerfrei.