Der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) basiert in weiten Teilen auf dem Text des / TVöD. Er unterscheidet sich aber in vielen Details, v.a. enthält er spezifische Regelungen für / Lehrkräfte und / Wissenschaft. (siehe auch / Geltungsbereich des TV-L). Erste größere Änderungen kamen mit dem Tarifabschluss vom 1. März 2009.