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TV-L

Der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) basiert in weiten Teilen auf dem Text des TVöD. Er unterscheidet sich aber in vielen Details, v.a. enthält er spezifische Regelungen für Lehrkräfte und Wissenschaft. (siehe auch Geltungsbereich des TV-L). Erste größere Änderungen kamen mit dem Tarifabschluss vom 1. März 2009.


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