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11.03.2011

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder

in der dritten Verhandlungsrunde für den öffentlichen Dienst der Länder haben die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP und dbb-Tarifunion mit den Arbeitgebern, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gestern Abend in Potsdam ein Tarifergebnis erzielt. Die Gremien der GEW haben mehrheitlich eine Zustimmung zum Verhandlungsergebnis empfohlen. Jetzt entscheiden die Mitglieder der GEW in einer Mitgliederbefragung, ob sie das Verhandlungsergebnis annehmen.

Auch die tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen an den Hochschulen sowie an den überwiegend von den Ländern finanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen profitieren von der Tarifeinigung, die die Gewerkschaften ausgehandelt haben.

Wichtige Ergebnisse im Einzelnen:

  • Die Gewerkschaften konnten für die Beschäftigten eine Entgelterhöhung durchsetzen. Die Beschäftigten erhalten jetzt eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro. Ab 1. April 2011 gibt es eine lineare Gehaltserhöhung um 1,5 Prozent. Zum 1. Januar 2012 gibt es noch einmal eine Gehaltserhöhung um 1,9 Prozent und zusätzlich um 17 Euro. Der Tarifvertrag läuft bis zum 31.12.2012.
  • Die Gewerkschaften haben es nicht geschafft, eine Entgeltordnung für Lehrkräfte durchzusetzen. Anders als andere Beschäftigte werden angestellte Lehrerinnen und Lehrer an Schulen sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen nicht auf Basis einer tarifvertraglichen Regelung eingruppiert, sondern durch einseitige Richtlinien der Arbeitgeber. Selbst den GEW-Vorschlag, stufenweise in eine tarifliche Regelung für die Lehrkräfte einzusteigen, haben die Arbeitgeber zurückgewiesen. Mit der Zustimmung zum Tarifergebnis 2011 hat die GEW ihre Forderung nach einer tarifvertraglichen Entgeltordnung für Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen nicht aufgegeben: Um in dieser Hinsicht künftig noch durchsetzungsfähiger zu sein, hat die GEW ein Sonderkündigungsrecht frühestens zum 31.12.2011 für die Regelungen vereinbart, die derzeit eine Friedenspflicht in den Ost-Bundesländern zum Thema Lehrkräfte-Eingruppierung festschreiben. Dann werden in allen Bundesländern Arbeitskämpfe zur Lehrer-Eingruppierung möglich sein.
  • Für die übrigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf eine Entgeltordnung verständigt. Von dieser neuen Entgeltordnung sind auch Angestellte an Hochschulen, mit Ausnahme der Lehrkräfte für besondere Aufgaben, betroffen. Inhaltlich orientiert sich die neue Entgeltordnung am bisherigen Überleitungstarifvertrag zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
  • Vereinbart wurde ferner eine Öffnungsklausel für landesbezirkliche Tarifverträge zur Altersteilzeit. Damit gibt es die Perspektive, auch nach Auslaufen des Altersteilzeitgesetzes entsprechende Regelungen für die Beschäftigten auf Landesebene auszuhandeln.
  • Die Aufnahme von künstlerischen Lehrkräften an Kunst- und Musikhochschulen in den Geltungsbereich des TV-L soll in den Redaktionsverhandlungen geklärt werden. Bisher sind diese Beschäftigten vom Schutz des Tarifvertrages ausgenommen. Die Eweiterung des Geltungsbereichs auf wissenschaftliche Hilfskräfte konnte noch nicht durchgesetzt werden.

Weitere detaillierte Informationen zum Tarifergebnis können auf dem Tarifportal der GEW abgerufen werden. Dort kann auch das Länder-Tariftelegramm der GEW abonniert werden.

Mit Blick auf die ausgehandelten Gehaltserhöhungen haben die VerhandlungsführerInnen aller an den Tarifverhandlungen beteiligten Gewerkschaften von einem "ordentlichen Ergebnis" gesprochen. Ohne die sehr gute Beteiligung an den Aktionen und Warnstreiks in den vergangenen Wochen hätte dieses Ergebnis nicht erreicht werden können. Die Aktionen und Warnstreiks sind im Wesentlichen von Kolleginnen und Kollegen im Bildungsbereich getragen worden. Auch Kolleginnen und Kollegen aus Hochschulen waren in mehreren Bundesländern sichtbar beteiligt.


Die Aktionen und Warnstreiks sind im Wesentlichen von Kolleginnen und Kollegen im Bildungsbereich getragen worden.




Fotos: Kathrin Vitzthum




Fotos: GEW-Betriebsverband TU Ilmenau



Fotos: GEW Mecklenburg-Vorpommern


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