Dass die besonderen Bedingungen von Forschung, Lehre und Wissenschaftsmanagement auch eigene tarifrechtliche Regelungen zur Folge haben müssen, wird mittlerweile kaum noch bestritten. Noch immer aber sind viele Beschäftigte von Tarifverträgen ausgenommen, und für einige Gegenstände (wie die Befristung) gibt es nach wie vor ein gesetzliches Verbot für tarifliche Regelungen.
„Wissenschaftstarifvertrag“
Die Vereinbarung eigener tarifvertraglicher Regelungen für die Wissenschaft ist eine seit Jahrzehnten immer wieder erhobene gewerkschaftliche Forderung. Sie ist Beschlusslage der GEW seit 1986. / mehr...
TVÖD/ TV-L/ BAT
Früher regelte der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der Angestellten im öffentlichen Dienst, heute gibt es mehrere Tarifverträge. Welcher davon gilt, richtet sich nach dem Arbeitgeber.
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