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TdL

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in der alle Bundesländer außer Berlin und Hessen Mitglieder sind, ist der Arbeitgeberverband der Länder und vertritt diese in den Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die TdL - und nicht ein einzelnes Bundesland - ist Tarifvertragspartei des TV-L, nur die TdL kann dementsprechend den Vertrag kündigen. Einzelne Regelungen des TV-L können von einzelnen Mitgliedern gekündigt werden, wenn dies im Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.


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