Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in der alle Bundesländer außer / Berlin und / Hessen Mitglieder sind, ist der Arbeitgeberverband der Länder und vertritt diese in den Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die TdL - und nicht ein einzelnes Bundesland - ist Tarifvertragspartei des / TV-L, nur die TdL kann dementsprechend den Vertrag kündigen. Einzelne Regelungen des TV-L können von einzelnen Mitgliedern gekündigt werden, wenn dies im Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.