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Tipps und HinweiseEuropäisches Online-Netzwerk teachtoday.eu:
// Infomationen zum Umgang mit Cyber-Mobbing
GdP - DP 07/2004:
// Gewaltprävention an Schulen - Aus der Praxis für die Praxis
BMAS:
// Merkblatt "Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz"
Schulministerium NRW
// Handlungsempfehlung Internet-Mobbing
LCH - Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer
// Merkblatt: "Mobbing unter/gegen Lehrpersonen"
Werner-Stephan-Oberschule Berlin:
// Versprechen an die Schulgemeinschaft 2006/2007
Die beste Vorbeugung gegen alle Formen von Gewalt ist ein von gegenseitiger Wertschätzung geprägtes Schulklima; Schule als Lerngemeinschaft nicht als hierarchische „Anstalt“; Kooperation und Förderung statt Konkurrenz und Selektion; Lehrerinnen und Lehrer als Partner und Unterstützer des Lernens, nicht als Pauker; transparente und gerechte Bewertung; das Lehrerkollegium als Team; und ein zwischen Lehrern, Schülern und ggf. Eltern gemeinsam immer wieder neu erarbeiteter und vereinbarter Verhaltenskodex, den jeder und jede zu Schuljahresbeginn unterschreibt. Keine „von oben“ verordnete Schulordnung. Zum Verhaltenskodex gehört auch, dass Handys und Handy-Kameras während des Unterrichts ausgeschaltet sind, dass sie ebenso wie das Internet nicht für Mobbing-Zwecke oder Gewaltdarstellungen genutzt werden dürfen.
Schulleitungen haben eine zentrale Funktion für die Schulentwicklung und das Klima an „ihrer“ Schule. Sie können die Teamentwicklung fördern und sind verantwortlich dafür, dass alle notwendigen Maßnahmen für Sicherheit und psychisches Wohlbefinden von Schülern und Lehrkräften getroffen sind. Schulleitungen müssen betroffenen Lehrerinnen und Lehrer die notwendige Unterstützung geben, selbst wenn sie mit Betroffenen pädagogisch und menschlich nicht übereinstimmen. Sie sollten für eine sachliche und unaufgeregte Atmosphäre sorgen und aufgebauschten und hysterischen Kampagnen und Reaktionen keinen Raum geben.
Internet und Mobilfunk sind technische Neuerungen, die von der jungen Generation intensiv genutzt werden. Sie haben große Vorzüge und dass mit ihnen auch Gefahren und Nachteile verbunden sind, liegt in der Natur der Sache. Sie deshalb aus den Schulen verbannen zu wollen, ist nicht nur ein vergebliches Unterfangen sondern auch pädagogisch verfehlt. Zur Medienbildung und –erziehung gehört notwendig auch die Auseinandersetzung mit rechtlichen und ethischen Fragen, die die neuen Medien aufwerfen. Was ist erlaubt, was ist nicht erlaubt? Wie fühlt man sich als Mobbing-Opfer, welche Motive haben Mobber? In der Auseinandersetzung mit solchen Fragen wird Medienpädagogik auch zur Präventionsmaßnahme.
Lehrkräfte müssen sich von ihren Schülerinnen und Schüler bewerten lassen. Sie sollten selbst ein professionelles Interesse daran haben, sich Rückmeldungen selbst zu organisieren und nicht zu warten bis sie auf www.spickmich.de im Internet stehen. Wer wie Lehrerinnen und Lehrer selbst tagtäglich bewertet, aber empört und gekränkt reagiert, wenn er oder sie selbst bewertet wird, macht sich unglaubwürdig. Allerdings ist das Internet zwar nach jüngsten Urteilen ein rechtlich zulässiger, aber menschlich und pädagogisch ungeeigneter Ort.
Ein regelmäßiges Schüler-Lehrer-Feedback sollte hingegen pädagogischer Standard im Unterricht sein. Schüler müssen in einem angemessenen und von gegenseitigem Respekt getragenen Verfahren die Möglichkeit haben, ihren Lehrkräften Rückmeldung zu geben, wie verständlich und interessant ihr Unterricht ist, ob sie sich gerecht bewertet fühlen und welche Änderungs- und Verbesserungsvorschläge sie für wichtig halten. Auch Eltern können bzw. sollten in solche Rückmeldeprozesse einbezogen werden. Für Lehrerkräfte sind dies wichtige Informationen, für Schüler/innen ein Signal, dass sie „als Experten ihres Lernens“ ernst genommen werden.
Lehrkräfte waren schon immer auch Zielscheibe von Schülerstreichen und –aggressionen. Mobbing hat das digitale Zeitalter erreicht. Die Antriebe und Impulse hinter den Schikanen sind die gleichen geblieben, aber die Effekte haben sich enorm vergrößert. Deshalb: E-Mails oder Handy-Botschaften mit beleidigenden oder bedrohlichen Inhalten als Beweismaterial sammeln. Auf keinen Fall antworten. Bei konkretem Verdacht den oder die Verdächtige unter sechs Augen mit dem Verdacht konfrontieren und auffordern, damit aufzuhören. Solche Gespräche unter Zeugen müssen gut vorbereitet werden! Je nach Ausgang empfiehlt es sich, die Schulleitung oder einen Mediator einzuschalten; bei gravierenden Fällen und nach Rechtsberatung kann der Vorgang auch zur Anzeige gebracht werden. Vergleichbares gilt, wenn nicht Schüler sondern „liebe Kollegen“ oder Eltern die Absender sind.
Lehrerinnen und Lehrer sind keine Personen des öffentlichen Interesses oder der Zeitgeschichte. Werden ohne ihre Einwilligung Bilder, Film- oder Sprechsequenzen zum Beispiel im Internet veröffentlicht, stellt das einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Betroffene kann einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Homepage geltend machen. Bei beleidigenden oder diffamierenden Inhalten sind im allgemeinen die Persönlichkeitsrechte nach Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes verletzt. Darüber hinaus sind die Straftatbestände nach §§185ff. (Beleidigung, Verleumdung, etc.) betroffen. Bei Drohungen können auch die Straftatbestände nach § 223, §240 oder §241 StGB betroffen sein (Drohung, Nötigung, etc.). In diesen Fällen ist es wichtig, das Heft des Handelns in der Hand zu behalten. Dann gilt: Sich mit anderen im Team zu beraten, die Schulleitung oder die Schulaufsicht einzuschalten und - nach Rechtsberatung - den Betreiber aufzufordern, den Inhalt zu entfernen, ggf. mit einer Anzeige zu drohen. In gravierenden Fällen sollte die Polizei eingeschaltet werden. Gegebenenfalls können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Über die Suchfunktion der gängigen Suchmaschinen kann man herausfinden, was über einen im Internet veröffentlicht ist.
Wenn man als Lehrer oder Lehrerin öffentlich bloß gestellt wird, sollte man sich nicht in die Opferrolle begeben oder die Kränkung in sich hineinfressen. Auf jeden Fall sollte man aktiv bleiben. Das können Gespräche mit Personen aus dem privaten Umfeld oder mit vertrauten Kollegen und Kolleginnen sein. Das können auch Selbsthilfegruppen oder die Inanspruchnahme professioneller Hilfe sein. Dort sollte man sich dann damit auseinandersetzen, ob einen bestimmte Verhaltensweisen zum Opfer prädestinieren oder welche eigenen Verhaltensweisen Aggressivität und Rachsucht provozieren könnten. Auch muss jeglicher Eindruck vermieden werden, als seien Mobbing-Opfer in der Lehrerschaft ernster zu nehmen als solche in der Schülerschaft.