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Überblick Bologna-Prozess

Mittlerweile sind 46 Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union an der inzwischen als Bologna-Prozess bezeichneten Schaffung des europäischen Hochschulraums beteiligt. Hauptziele sind die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit.

Der Bologna-Konferenz von 1999 folgten entsprechende Hochschulgipfel 2001 in Prag, 2003 in Berlin, 2005 im norwegischen Bergen, 2007 in London, 2009 im belgischen Leuven, 2010 in Wien und Budapest (Jubiläumskonferenz zehn Jahre Bologna-Prozess) und 2012 in Bukarest. Die nächste MinisterInnenkonferenz ist für 2015 in Jerewan (Armenien) geplant.

Die sechs wesentlichen Aktionslinien der Bologna-Erklärung von 1999 sind:

  1. die europaweite Einführung eines Studiensystems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse,
  2. die europaweite Gliederung des Studiensystems in zwei Hauptzyklen: der erste Zyklus bis zum ersten Abschluss (üblicherweise mit der Bezeichnung Bachelor) mit einer Dauer von mindestens drei Jahren hat in erster Linie Qualifikationen für den Arbeitsmarkt zu vermitteln, der Zyklus nach dem ersten Abschluss kann entweder zum Master-Abschluss oder direkt zur Promotion führen,
  3. die Einführung eines Leistungspunktsystems ähnlich dem im Rahmen des ERASMUS-Austauschprogramms der EU entwickelten European Credit Transfer System (ECTS),
  4. die Förderung der Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal,
  5. die Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung, insbesondere die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden,
  6. die Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich etwa über Inhalte von Curricula oder die direkte Kooperation von Hochschulen.

Bolognaropa erstreckt sich heute von Reykjavík bis Wladiwostok, die Karte des europäischen Hochschulraums weist nur noch wenige weiße Flecken auf und hat durch die Aufnahme der Türkei, Russlands und weiterer ehemaliger Sowjetrepubliken die geografischen Grenzen des europäischen Kontinents bereits überschritten.

Bereits am 18.9.1988 wurde ebenfalls in Bologna die Magna Charta der Universitäten unterzeichnet.

Die GEW und der Bologna-Prozess

Die Gewerkschaften fordern, dass die bislang weitgehend nebeneinander herlaufenden Integrationsprozesse im Bereich Hochschule und Forschung zusammengeführt werden. Es soll ein „europäischer Raum für Hochschule und Forschung“ entstehen.

Die GEW unterstützt die Einführung von konsekutiven Studiengängen an den europäischen Hochschulen, wenn die Durchlässigkeit zwischen den Bachelor- und Master- Studiengängen grundsätzlich garantiert wird. Die GEW wird alle Versuche bekämpfen, die Bachelor-Ausbildung als Sparmodell zu instrumentalisieren und als Verkürzung von Bildungschancen zu missbrauchen. Zugangsbeschränkungen in Form von besonderen Notendurchschnitten oder Quoten werden abgelehnt. Die Studierenden sollen selbst entscheiden, mit welchen Qualifikationen sie die Hochschulen verlassen wollen.

Die Expansion der Hochschulen, die Differenzierung ihrer Studienangebote und die Ausbildungsinteressen der Studierenden machen ein Überdenken des Verhältnisses von Studium und Beruf erforderlich. Die GEW unterstützt die Diskussion über berufsqualifizierende Abschlüsse, so lange dieses nicht zu einer unkritischen Anpassung an kurzfristige Arbeitsmarktinteressen führt. Eine breit angelegte wissenschaftliche Ausbildung ist Voraussetzung für lebenslanges und damit auch nachhaltiges Lernen.

Mit der Expertise „Der Bologna-Prozess zwischen Anspruch und Wirklichkeit“, die von den Studienreform-Experten Ulf Banscherus, Annerose Gulbins, Klemens Himpele und Sonja Staack im Auftrag der Max-Traeger-Stiftung erarbeitet worden und 2009 im Rahmen der 3. Wissenschaftskonferenz der GEW vorgestellt worden ist, wurde nach zehn Jahren eine Zwischenbilanz des Bologna-Prozesses gezogen.

Die GEW hat zusammen mit der Bildungs-Internationale (Education International) und dem European Trade Union Comittee for Education (ETUCE) die international vergleichende Studie „The International Attractiveness of the Academic Workplace in Europe“ vorgelegt, um auf die mangelnde Attraktivität der wissenschaftlichen Arbeitsplätze in Europa hinzuweisen. Mobilitätshindernisse werden darin genauso aufgezeigt wie die negativen Folgen der zunehmenden Flexibilisierung der wissenschaftlichen Arbeitskraft. Wer von den Hochschulen Qualität erwartet, der muss den in ihnen Beschäftigten eine wissenschaftsadäquate, kreativitätsund innovationsfördernde Qualität der Arbeitsbedingungen anbieten. Einer deutlichen Verbesserung der Kinderbetreuung kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu.

Die GEW hält das Konzept, die Promotion als 3. Phase des Studiums zu organisieren, für wenig geeignet, deren Attraktivität zu verbessern. Die Gewerkschaften fordern, die Promotion als 1. Phase der wissenschaftlichen Arbeit anzuerkennen. Die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen auf der Basis von Promotionsverträgen als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt und vergütet werden.

Dr. Andreas Keller, Leiter des Vorstandsbereichs Hochschule und Forschung beim GEW-Hauptvorstand, vertritt die GEW und den Deutschen Gewerkschaftsbund in der Arbeitsgruppe „Fortführung des Bologna-Prozesses" von Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung (Nationale Bologna-Follow-up-Group). Er ist nationaler Bologna-Experte der Europäischen Kommission im Rahmen des vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) betreuten Programms „Promoting Bologna in Germany“. Die politische Abstimmung mit den anderen europäischen Bildungsgewerkschaften nimmt er für die GEW als Mitglied des Higher Education and Research Standing Committee (HERSC) von Education International - Pan European Network vor.

Einen Überblick über die vielfältigen Aktivitäten der GEW gibt die rechts verlinkte Seite zu den Etappen der Umsetzung des Bologna-Prozesses in der BRD.


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