
In den Tarifverträgen zur Überleitung (TVÜ-Bund für Bundesbeschäftigte und TVÜ-VKA für kommunale Beschäftigte) wird festgelegt, welche Ansprüche aus dem / BAT von im September 2005 Beschäftigten (/ Geltungsbereich) zu welchen Ansprüchen nach dem TVöD führen:
Noch nicht geregelt ist die zukünftige / Eingruppierung bestimmter Tätigkeiten. (siehe auch / Beispiele Überleitung).