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Überleitung

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

In den Tarifverträgen zur Überleitung (TVÜ-Bund für Bundesbeschäftigte und TVÜ-VKA für kommunale Beschäftigte) wird festgelegt, welche Ansprüche aus dem BAT von im September 2005 Beschäftigten (Geltungsbereich) zu welchen Ansprüchen nach dem TVöD führen:



Noch nicht geregelt ist die zukünftige Eingruppierung bestimmter Tätigkeiten. (siehe auch Beispiele Überleitung).


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