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Überleitung

Im TVÜ-L ist festgelegt, welche Ansprüche aus dem BAT von im Oktober 2006 bei den Länder Beschäftigten (Geltungsbereich TVÜ-L) zu welchen Ansprüchen führen:



Außerdem gibt es „Überleitungs-Entgeltgruppen“:


  • 13Ü für Beschäftigte in BAT IIa mit 11- bzw. 15-jährigem Bewährungsaufstieg nach BAT Ib. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. WiMis nach § 53 HRG) erhalten sie nach 5 Jahren in Stufe 5 eine Zulage von 200 Euro monatlich.
  • 15Ü für ehemalige BAT I-Beschäftigte (Geltungsbereich TV-L).

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