Im / TVÜ-L ist festgelegt, welche Ansprüche aus dem / BAT von im Oktober 2006 bei den Länder Beschäftigten (/ Geltungsbereich TVÜ-L) zu welchen Ansprüchen führen:
Welche BAT-Vergütungsgruppe wird welcher / Entgeltgruppe zugeordnet?
13Ü für Beschäftigte in BAT IIa mit 11- bzw. 15-jährigem Bewährungsaufstieg nach BAT Ib. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. WiMis nach § 53 HRG) erhalten sie nach 5 Jahren in Stufe 5 eine Zulage von 200 Euro monatlich.