Unorganisierte – Beschäftigte, die keiner / Gewerkschaft angehören – dürfen sich an / Streiks beteiligen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht 1980 in einem Urteil ausdrücklich festgestellt. Die GEW ermutigt Unorganisierte, sich an Streiks zu beteiligen, um eine Spaltung der Beschäftigten zu verhindern.
Unorganisierte haben allerdings keinen Anspruch auf Streikunterstützung oder gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Auch dies ist ein Grund sich zu überlegen, der GEW beizutreten. Wer während des Streiks in die GEW eintritt, erhält ab dem Tag des Eintritts / Streikgeld.