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Unsere Forderungen für ein besseres EGO!

Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst verdienen mehr für ihre Arbeit als sie heute bekommen! Hier gibt es unsere Forderungen im Überblick.

Wer Qualität in Bildung und Erziehung will, wer ständige Fortbildung verlangt und immer neue Anforderungen und höhere Ansprüche stellt, muss dies auch bezahlen. Seit dem Jahr 1991 ist die Eingruppierung in sozialen und Erziehungsberufen unverändert. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) wird diese alte und völlig überholte Vergütungsstruktur einfach weiter angewandt. Dabei wird sie den Anforderungen und der gelieferten Qualität schon lange nicht mehr gerecht.
Mit der Einführung des neuen TVöD beschloss man gleichzeitig, bis zum 30. September 2007 eine neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst zu verhandeln. Übergangsweise sollten für die Eingruppierung weiter nach den Regelungen des alten BAT in Verbindung mit einem Überleitungstarifvertrag (TV-Ü) verfahren werden. Am 31.03.2008 wurde eine weitere Vereinbarung getroffen wurde, in welcher die Arbeitgeber zusagten, nach Abschluss der Tarifrunde 2008 endlich über eine neue Eingruppierung zu verhandeln:

Eingruppierung insbesondere von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
Um unangemessene und ungewollte Exspektanzverluste im Verhältnis zum abgelösten BAT/BAT-O zu vermeiden, die dadurch eintreten können, dass die laufenden Verhandlungen zur Entgeltordnung nicht rechtzeitig zu einem Ergebnis geführt werden können, werden die Tarifvertragsparteien nach Abschluss der Tarifrunde 2008 übergangsweise, insbesondere die Eingruppierung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, ohne Präjudizwirkung für die Verhandlung der Entgeltordnung vereinbaren.
(aus Anlage 1 zur Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern)

Wenn man genau nach rechnet, merkt man auch warum die Arbeitgeber die Verhandlungen so lange hinausgezögert haben: Die „ kurzzeitige Übergangslösung“ bringt für viele Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst keine Lohnsteigerung. Im Gegenteil –langfristig gesehen verdienen einige Berufsgruppen sogar weniger. Hier das Beispiel einer 21jährigen Erzieherin, die als Berufseinsteigerin nach dem TVöD eingestellt wird:

Anhand dieser Grafik sieht man deutlich, dass die junge Kollegin am Anfang zwar etwas mehr verdient. Bereits nach vier Jahren kehrt sich das Verhältnis jedoch um: Denn im TVöD gibt es die Bewährungsaufstiege nicht mehr!

Gleichzeitig steigen die Belastungen im Beruf immer weiter: Gruppengrößen steigen –damit die physische und psychische Belastung, die Betreuung von Kleinkindern (unter drei Jahren) soll ausgebaut werden und frühkindliche Bildung wird als immer wichtiger betrachtet und das neue Kinder- und Jugendhilfegesetzt verlagert immer mehr Verantwortung auf die Fachkräfte. Die meisten Erzieher, Sozialpädagoginnen und Heilpädagogen bilden sich deswegen regelmäßig weiter und erkennen, wie wichtig ihre Tätigkeit ist. Während von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern immer mehr Qualifikation und Qualität verlangt wird, sind die Arbeitgeber jedoch nicht bereit, dies zu honorieren!

Deswegen fordern wir:
Für Kinderpfleger, Sozialassistentinnen, Familien- und Sozialhelfer: EG 7 statt bisher EG 3!
Jeder Mann und jede Frau soll von seiner Arbeit leben können. Da war BAT VII schon bitter wenig. Mit einem
Gehalt von 2.000 € muss man schon rechnen können. Das gibt es in Entgeltgruppe (EG) 7

Für Erzieher, Heilerzieherinnen und Heilerziehungspfleger: EG 9 statt EG 6!
Die verloren gegangenen Bewährungsaufstiege und die BAT-Zuschläge müssen im TVöD-Gehalt wieder erreicht werden. Der Wechsel vom BAT zu TVöD im Jahr 2005 sollte eine neue Struktur bringen, der Wert der Arbeit muss auf der erreichten Ebene erhalten bleiben. EG 6, wie es seit mehr als drei Jahren mit neu Eingestellten praktiziert wird, ist ein Skandal. Und auch EG 8 bildet den Wert und die gestiegenen Anforderungen der Arbeit nicht ab.

Für Erzieherinnen, Heilerzieher und Heilerziehungspflegerinnen mit besonderen Anforderungen und Qualifikationen: EG 10 !
Für besonders belastende und qualifizierte Tätigkeiten muss es eine herausgehobene Eingruppierung geben. Dies sind z. B. die Arbeit in (Ganztags-) Grundschulen, in den Diensten der Hilfen zur Erziehung sowie mit Kindern mit besonderem Förderbedarf in Tageseinrichtungen für Kinder, Heimen und Schulen. Das Konzept der „Inklusion“ hat eine neue Dimension bekommen. Hier sind völlig neue pädagogische, sozialintegrative Ansätze und Qualifikationen verlangt- deswegen EG 10!

Für Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagog/innen, Heilpädagog/innen: EG 10
Alle Kolleginnen und Kollegen, die ein sozialpädagogisches Studium bzw. eine (berufsbegleitende) Weiterbildung an einer Fachhochschule absolviert haben, müssen für ihre Arbeit eine Eingruppierung in EG 10 bekommen, damit wirklich eine Lohnsteigerung stattfindet und die neuen Anforderungen (z.B. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) angemessen gewürdigt werden!

Für Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen, Heilpädagogen mit besonderen Anforderungen und Qualifikationen: EG 11
Schon im BAT gab es aus der sog. „Normaltätigkeit“ heraushebende Merkmale, die zu einer verbesserten Eingruppierung geführt haben. Besonders die in den letzten Jahren qualitativ weiterentwickelte Schulsozialarbeit, die Koordination von Jugendhilfe und Schule, aber auch die immer drängender und intensiver werdende Arbeit gegen Kindeswohlgefährdung sowie die Arbeit als gesetzlicher Betreuer machen es erforderlich, diese Tätigkeiten herausgehoben zu vergüten.

Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung: EG 10
Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist erklärtermaßen ein wichtiges gesellschaftliches Ziel. Berufsförderung heißt Integration in den ersten Arbeitsmarkt, nicht nur „Werkstatt für behinderte Menschen“. Hieraus ist im Sozial- und Erziehungsdienst ein neues Berufsbild entstanden, das in die Entgeltordnung entsprechend der Tätigkeit und Qualifikation eingebaut werden muss.

Fachberatung und Leitung: EG 10 bis 13
Die Fachberatung bietet Fortbildung, unterstützt Konzeptentwicklung, moderiert und steht für Mediation zur Verfügung. Die Tätigkeit der Leitung geht von der Planung des Personaleinsatzes, Bewerbungs- und Personalgesprächen bis zur Öffentlichkeitsarbeit. Auch die Budgetverwaltung und Sponsoring gehören dazu. Je nach Qualität, Umfang der Tätigkeit und Größe der Einrichtung soll die Eingruppierung der Leitung von EG 10 bis EG 13 reichen:
EG 13: bei mindestens 20 Mitarbeiter/innen oder 240 Kindern oder 10 Gruppen
EG 12: bei mindestens 10 Mitarbeiter/innen oder 120 Kindern oder 5 Gruppen
EG 11: bei mindestens 6 Mitarbeiter/innen oder 72 Kindern oder 3 Gruppen
In kleineren Einrichtungen EG 10.


Wir sind es leid, mit „Übergangslösungen“ hingehalten zu werden! Wir wollen endlich, dass auch im Sozial- und Erziehungsdienst angemessen bezahlt wird und einen ordentlichen Gesundheitsschutz, damit wir unseren Job lange zum Wohl von Kindern und Klienten machen können!

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