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VBL / Zusatzversorgung

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Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes ist das größte Betriebsrentensystem in Deutschland. Der Tarifvertrag Altersvorsorge (ATV) regelt, dass alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst hier einen Anspruch auf Betriebsrente erwerben. Durchgeführt wird dies bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie vielen kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen.
 

12.12.2011  -  VBL extra: Jetzt höheren Garantiezins sichern

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst können eine ergänzende Altersvorsorge über ihre Zusatzversorgungskasse abschließen. Wer noch in diesem Jahr bis zum 22. Dezember einen Vertragsabschluss beantragt, kann sich für den Rest der Laufzeit die jetzt noch geltende höhere Garantieverzinsung von 2,75 Prozent sichern.  / mehr...


24.11.2011  -  Altersvorsorge-Tarifvertrag: Weitere Änderungen

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben sich heute mit dem Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf einen 6. Änderungstarifvertrag zum Altersvorsorge-Tarifvertrag (ATV) geeinigt.  / mehr...


31.05.2011  -  Zusatzversorgung: Verhandlungen abgeschlossen

Mit Verbesserungen bei den Startgutschriften, beim Mutterschutz und der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften endeten die Verhandlungen über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Die Gespräche waren nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2007 nötig geworden, der die Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge verworfen hatte.  / mehr...


12.05.2011  -  Verhandlungen über Zusatzversorgung fortgesetzt

Die Tarifparteien haben die Verhandlungen über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL, ZVK) fortgesetzt. Gegenstand waren vor allem die Startgutschriften der bei der Reform 2001 „rentenfernen“ Jahrgänge. Die Gespräche verliefen insgesamt konstruktiv. Ein Ergebnis konnte aber noch nicht erzielt werden, da die Arbeitgeber sich in entscheidenden Details nicht festlegen wollten.  / mehr...


09.12.2010  -  Tarifverhandlungen zur Zusatzversorgung

Die seit Frühjahr 2009 unterbrochenen Tarifverhandlungen zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL und ZVK) wurden am 09. Dezember wieder aufgenommen. Dabei ging es ausschließlich um die Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Zusatzversorgung. Beteiligt waren auf Arbeitgeberseite der Bund, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder sowie die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände, auf Gewerkschaftsseite ver.di, GEW und dbb Tarifunion.  / mehr...


31.08.2009  -  Bundesfinanzhof bestätigt Besteuerung der VBL – Umlagen

Das Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts aus dem Jahr 2007, nach dem die Besteuerung der VBL-Umlagen als Arbeitslohn unzulässig sei, ist jetzt vom höchsten Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof, kassiert worden. Einsprüche von Beschäftigten im öffentlichen Dienst gegen die Besteuerung der VBL-Umlagen zu ihren Lasten sind damit hinfällig geworden.  / mehr...


Allgemeine Informationen über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist das größte betriebliche Altersversorgungssystem in Deutschland. Sie gilt für alle Beschäftigten bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie weiteren Arbeitgebern, bei denen das öffentliche Tarifrecht angewandt wird. Geregelt ist sie per Tarifvertrag. Durchgeführt wird sie über Zusatzversorgungskassen, die größte unter diesen ist die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder).  / mehr...


12.03.2009  -  Tarifgespräch zur Zusatzversorgung: Arbeitgebern Denkpause verordnet

Bei den Gesprächen zur Zukunft der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst zeigte sich, dass die Arbeitgeber die aktuelle Finanzkrise missbrauchen wollen, um die Leistungen der Zusatzversorgung (VBL bzw. ZVK) zu verschlechtern. Das lassen sich die Gewerkschaften nicht gefallen. Sie haben den Arbeitgebern drei Monate Zeit gegeben, ihre Position zu überdenken.  / mehr...


Gerichtsurteile zur VBL

Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst hat schon immer Anlass zu vielen Gerichtsstreitigkeiten gegeben. Und wie schon in den letzten Jahrzehnten werden die Urteile maßgeblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Zusatzversorgung haben.  / mehr...

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