Im Jahr 2001 wurde die Altersversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst über die Zusatzversorgungskassen neu geregelt. Teile der Neuregelungen erklärte der Bundesgerichtshof für unzulässig und trug den Tarifvertragsparteien auf, sie zu Gunsten der Beschäftigten zu überarbeiten.
31.08.2009 - Bundesfinanzhof bestätigt Besteuerung der VBL – Umlagen
Das Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts aus dem Jahr 2007, nach dem die Besteuerung der VBL-Umlagen als Arbeitslohn unzulässig sei, ist jetzt vom höchsten Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof, kassiert worden. Einsprüche von Beschäftigten im öffentlichen Dienst gegen die Besteuerung der VBL-Umlagen zu ihren Lasten sind damit hinfällig geworden.
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Allgemeine Informationen über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist das größte betriebliche Altersversorgungssystem in Deutschland. Sie gilt für alle Beschäftigten bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie weiteren Arbeitgebern, bei denen das öffentliche Tarifrecht angewandt wird. Geregelt ist sie per Tarifvertrag. Durchgeführt wird sie über Zusatzversorgungskassen, die größte unter diesen ist die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder).
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12.03.2009 - Tarifgespräch zur Zusatzversorgung: Arbeitgebern Denkpause verordnet
Bei den Gesprächen zur Zukunft der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst zeigte sich, dass die Arbeitgeber die aktuelle Finanzkrise missbrauchen wollen, um die Leistungen der Zusatzversorgung (VBL bzw. ZVK) zu verschlechtern. Das lassen sich die Gewerkschaften nicht gefallen. Sie haben den Arbeitgebern drei Monate Zeit gegeben, ihre Position zu überdenken.
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09.10.2006 - Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung abgeschlossen
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung ausgehandelt. Der Tarifvertrag tritt unter dem Vorbehalt der Gesamteinigung zum TV-L am 1. November 2006 in Kraft, d.h. nur dann, wenn Gewerkschaften und Bundesländer sich wie geplant auf das Inkrafttreten des Tarifvertrags für die Länder TV-L am 1.11.2006 verständigen.
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Gerichtsurteile zur VBL
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst hat schon immer Anlass zu vielen Gerichtsstreitigkeiten gegeben. Und wie schon in den letzten Jahrzehnten werden die Urteile maßgeblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Zusatzversorgung haben.
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