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Verbesserungen durchgesetztEiner der Eckpunkte unserer Forderungen, die Festsetzung eines Mindesthonorars durch das BAMF konnte so nicht durchgesetzt werden. Das Bundesamt hat jedoch ausdrücklich die Erhöhung des Stundensatzes gegenüber den Trägern mit der Notwendigkeit der Erhöhung des Honorars begründet.
Bei 15 Teilnehmenden ergibt sich ein Plus pro Stunde von 4,50 Euro. Die GEW fordert daher von den Trägern: 3 Euro mehr für die Lehrkräfte!
Die Erhöhung des Stundensatzes auf 2,35 bleibt weit hinter der Forderung der GEW und anderer Initiativen zurück, daher fordert sie vom BAMF erneut:
Die vom BAMF geforderten umfangreichen Nachqualifizierungen für erfahrene Lehrkräfte sind unzumutbar, daher fordert die GEW: