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03.06.2009  

Vergleich zum Kita-Streik vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg

Mit einer einstweiligen Verfügung haben die Arbeitgeber bei den laufenden Tarifverhandlungen in Hamburg versucht, die Streiks am 2. und 3. Juni zu verbieten. Vor dem Landesarbeitsgericht einigten sich ver.di und GEW mit den Arbeitgeber auf einen Vergleich.

Inhalt des Vergleichs ist, dass die auf Bundesebene bereits vorgenommene Änderung der Forderungen zum Gesundheitstarifvertrag auch in Hamburg offiziell vollzogen werden muss und dass aufgrund der ursprünglichen Forderung nicht mehr gestreikt werden darf.

Der Vergleich im Wortlaut:

"1. Die Beklagten verpflichten sich, es zu unterlassen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Sozial- und Erziehungsberufen in Betrieben der Verfügungsklägerin zu 2 und in sonstigen Betrieben von Mitgliedsunternehmen des Verfügungsklägers zu 1 zu Streiks, Warnstreiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen aufzurufen, deren Ziel der Abschluß tarifvertraglicher Regelungen zum Gesundheitsschutz in Sozial- und Erziehungsdienst ist, wie sie durch Übersendung eines Regelungsentwurfs "Beschlußfassung Verhandlungskommission Entgeltordnung 17.03.2009" mit Schreiben der Verfügungsbeklagten zu 1 an die Verfügungsklägerin zu 1 vom 09. April 2009 gefordert worden sind.

2. Die Beklagten verpflichten sich, das Ergebnis der heutigen Gerichtsverhandlung auf ihren jeweiligen Homepages zu veröffentlichen.

3. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung erster Instanz."

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