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Vergleichsentgelt

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Das Vergleichsentgelt ist eine Berechnungsgröße zur Ermittlung der individuellen Zwischen- bzw. Endstufe für übergeleitete Beschäftigte. In sie fließen von den Bestandteilen des Gehalts vom September 2005 ein:



Der Betrag des Vergleichsentgelts entspricht der individuellen Zwischenstufe oder Endstufe.

Bei Teilzeitbeschäftigten wird das Vergleichsentgelt aus einer fiktiven Vollzeitbeschäftigung im September errechnet. Nachdem für Teilzeitbeschäftigte die individuelle Zwischen- bzw. Endstufe wie für Vollbeschäftigte ermittelt worden ist, wird das daraus erzielte Tabellenentgelt entsprechend des Teilzeitbeschäftigungsumfangs abgesenkt. Weitere Gehaltsbestandteile werden ggf. als Besitzstandszulage weitergezahlt.

Falls nach altem Recht im Oktober 2005 eine Höherstufung (Stufe/Lebensaltersstufe) oder Höhergruppierung erfolgt wäre, so wird das Vergleichsentgelt berechnet, als sei diese schon im September erfolgt (siehe auch Beispiele Überleitung).


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