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15.12.2008  

Verhandlungen über Eingruppierungen fortgesetzt

Am 15. Dezember 2008 sind die Verhandlungen über ein neues tarifliches Eingruppierungsrecht mit Bund und kommunalen Arbeitgebern in Berlin nach mehr als einjähriger Verhandlungspause fortgesetzt worden.

Die letzte Verhandlungsrunde hierzu fand im September 2007 statt.
Das waren die Themen:
-Verfahrensabsprachen über die kommenden Verhandlungen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes
-Diskussion über die Vorstellungen der Arbeitgeber für eine neue Entgeltordnung.

Verhandlungstermine festgelegt
Die Gewerkschaften haben das Ziel, zügig in die Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes einzutreten. Wegen des Wegfalls der Aufstiege kommt es in diesem Bereich zu gravierenden Gehaltsverlusten führt. Dagegen setzen die Arbeitgeber weiter auf Verzögerung. Sie wollen zunächst Verhandlungen über allgemeine Fragen eines künftigen Eingruppierungsrechts vorschalten.

Welches Eingruppierungsmodell soll gelten?
Bei den Eingruppierungsmodellen liegen die Gewerkschaften und Arbeitgeber nach wie vor sehr weit auseinander. Seit der letzten Verhandlungsrunde im September 2007 hat es keine Annäherung gegeben. Nach wie vor beharren die Arbeitgeber auf ihrem Modell, das vor allem eine Eingruppierung aufgrund von abstrakten Tätigkeitsmerkmalen in Form von unbestimmten Oberbegriffen beinhaltet. Beispielkataloge sollen nach Ansicht der Arbeitgeber keine unmittelbare Eingruppierungswirksamkeit besitzen, sondern nur der Erläuterung der unbestimmten Oberbegriffe dienen. Es liegt klar auf der Hand: Die Arbeitgeber wollen auch das Eingruppierungsrecht dazu nutzen, um das Bezahlungsniveau gegenüber dem BAT/BAT-O noch weiter abzusenken. Die Gewerkschaften bleiben bei ihrem Modell, wonach die Eingruppierung über Grundmerkmale erfolgt, die sich an den in der Regel für die Tätigkeit geforderten Qualifikationsniveaus orientieren. Ergänzt werden diese durch Zusatzmerkmale. Schließlich bleiben die Gewerkschaften auch bei ihrer Forderung, in Bereichen, in denen dieses Modell nicht oder nur schwer funktioniert, zur Sicherung der bisherigen Wertebenen eine funktionsbezogene Eingruppierung zu vereinbaren. Das betrifft auch die Eingruppierung im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes.
Die heutige Verhandlungsrunde hat deutlich gemacht, dass es noch ein sehr weiter und steiniger Weg bis zu einem neuen tariflichen Eingruppierungsrecht ist.
Eins ist jetzt schon klar: Wir müssen jetzt mit den Vorbereitung beginnen, damit nach Abschluss der Tarifrunde 2009 im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes der Druck auf die Arbeitgeber erhöht werden kann.

Folgender Fahrplan wurde schließlich vereinbart:

  • Beginn der Verhandlungen zum neuen Eingruppierungsrecht für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst am 20. Januar 2009
  • Fortsetzung der Verhandlungen am 19. Februar 2009. Die Arbeitgeberseite braucht einen Monat, um sich zu den von den Gewerkschaften am 20.Januar 2009 vorgetragenen Forderungen für den Sozial- und Erziehungsdienst abzustimmen. Deshalb sollen die Verhandlungen im Februar allgemeinen Fragen des künftigen Eingruppierungsrechts vorbehalten sein. Ein weiterer Termin zu Fragen der Eingruppierung von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist der 30. März 2009
  • Weitere Termine ohne festgelegte Themen:20./21. April, 27. Mai, 15. Juni 2009
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