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Weg frei für MindestlohnDamit scheint auch der Dauerzankapfel der Großen Koalition – der Streit um den Mindestlohn – erst einmal vom Tisch. Das letzte Wort hat Mitte Februar der Bundesrat.
Wenn der Bundesrat der Parlamentsentscheidung zustimmt, durchläuft der Branchentarifvertrag das übliche Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung. Dazu muss der paritätisch mit Arbeitgebern und Gewerkschaftsvertretern besetzte Tarifausschuss ein Votum abgeben. Erst dann kann der Bundesarbeitsminister die Verordnung, mit der der Branchentarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird, erlassen.
Zum Hintergrund: Über das AEntG können in Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent Mindeststundensätze und Urlaubsansprüche für gemeinverbindlich erklärt werden. In dem Branchentarifvertrag, den ver.di und GEW mit dem Bundesverband berufliche Bildung abgeschlossen haben, sind für diesen Fall Stundensätze für pädagogische Beschäftigte in Höhe von 12,28 Euro (West) und 10,93 Euro (Ost) vorgesehen. Bei einer 39-Stunden-Woche entspricht dies einem Monatseinkommen von 2 076,06 Euro (brutto) für Westdeutschland und 1 847,69 Euro (brutto) für Ostdeutschland. Alle Weiterbildungsträger sind verpflichtet, Mindestlöhne zu bezahlen, sobald der Branchentarif in Kraft tritt. Bestehende bessere Regelungen bleiben erhalten.
Ein Branchentarifvertrag wirkt sich nicht nur auf die Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen aus, sondern ebenso auf die Bundesagentur für Arbeit (BA) als größte Nachfragerin. E&W wird in der nächsten Ausgabe ausführlicher berichten.