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NewsEin „Knackpunkt“ der Richtlinie ist das so genannte „Herkunftslandprinzip“, d.h. ein Dienstleistungserbringer muss die Bestimmungen des Landes einhalten, in dem er seinen Sitz hat und nicht die des Landes, in dem er die Leistung erbringt.
Für Bau und Handwerk führt dies zu einer weiteren Verschärfung des Wettbewerbs um Billiglöhne und Abbau sozialer Leistungen.
Für den Bereich Bildung wäre dies ein massiver Eingriff in die Regulierungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden, denen damit zugleich die Kontrolle über die Qualität einer Vielzahl von Bildungsangeboten entzogen wird. Es geht um Kindergärten, Weiterbildung, und – mit der Einführung von Studiengebühren – auch um die Hochschulen.
Die GEW setzt sich im Rahmen des DGB für grundlegende Änderungen der Dienstleistungsrichtlinie ein. Nein zur Liberalisierung im Interesse der Unternehmen! Ja zu einem sozialen Europa im Interesse der Menschen! Dazu gehört auch ein geregelter Arbeitsmarkt, der nicht durch Unterbietungswettbewerb, Lohn- und Sozialdumping gekennzeichnet ist und Arbeitnehmer zu Sklaven der Unternehmen macht.
Bildung gehört zu den sozialen Rechten jedes Menschen.
Daher fordert die GEW, zusammen mit den Bildungsgewerkschaften in Europa, dass Bildung aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herausgenommen wird. Dies hat die GEW in einem Schreiben an Bundeskanzler Gerhard Schröder, Minister Wolfgang Clement sowie Abgeordnete des EU-Parlamentes zum Ausdruck gebracht und ruft zur Beteiligung an der Demonstration am 19. März 2005 in Brüssel auf.