Die Werbung neuer Mitglieder für die / Gewerkschaft ist Bestandteil der / Koalitionsfreiheit. Am besten geht das am Arbeitsort – also auch in Schulen, Kitas, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. So urteilte auch das Bundesarbeitgericht 1982: „Eine effektive Werbung ist nur dort möglich, wo die Werbung auf Aufmerksamkeit und Aufgeschlossenheit stoßen kann. Das ist der Betrieb. Hier werden diejenigen Fragen, Aufgaben und Probleme deutlich, auf die sich das Tätigwerden einer Gewerkschaft bezieht, an die die Werbung um neue Mitglieder anknüpfen kann.“
Voraussetzung für die Werbung neuer Mitglieder ist Information über die Gewerkschaft und ihre Ziele. Deshalb ist auch dies erlaubt – etwa durch Informationen am „schwarzen Brett“.