Startseite


 
 
 
 
 
 
 
 

Zeitzuschläge

Tarifvertrag öffentlicher Dienst

Zum Ausgleich für besondere Arbeitszeiten werden Zeitzuschläge gezahlt. Diese betragen


  • für Überstunden in Entgeltgruppe 1-9: 30 %
  • für Überstunden in Entgeltgruppe 10-15: 15 %
  • für Nachtarbeit (21.00 bis 6.00 Uhr): 20 %
  • für Sonntagsarbeit: 25 %
  • für Feiertagsarbeit (inkl. 24.12. und 31.12.): 35 %
  • für Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich: 135 %

des auf eine Stunde entfallenden Entgelts. Bei mehreren Tatbeständen wird nur die höchste Zulage gezahlt.
Überstunden sind auf Anordnung geleistete Stunden, die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen und nicht bis zum Ende der nächsten Woche ausgeglichen werden.
Die Wechselschichtzulage beträgt 105 Euro/Monat, die Schichtzulage 40 Euro/Monat bzw. bei nicht ständiger Schichtarbeit 0,24 Euro/Stunde.


/ zum Seitenanfang