
Zum Ausgleich für besondere Arbeitszeiten werden Zeitzuschläge gezahlt. Diese betragen
des auf eine Stunde entfallenden Entgelts. Bei mehreren Tatbeständen wird nur die höchste Zulage gezahlt.
Überstunden sind auf Anordnung geleistete Stunden, die über die regelmäßige / Arbeitszeit hinausgehen und nicht bis zum Ende der nächsten Woche ausgeglichen werden.
Die Wechselschichtzulage beträgt 105 Euro/Monat, die Schichtzulage 40 Euro/Monat bzw. bei nicht ständiger Schichtarbeit 0,24 Euro/Stunde.