Zum Ausgleich für Arbeit zu besonderen Zeiten und Überstunden werden Zeitzuschläge (in Prozent des auf eine Stunde entfallenden Entgelts) gezahlt. Diese betragen für Überstunden:
Überstunden sind auf Anordnung geleistete Stunden,
die über die regelmäßige / Arbeitszeit hinausgehen
und nicht bis zum Ende der nächsten Woche
ausgeglichen werden.
Weitere Zeitzuschläge:
Bei mehreren Tatbeständen wird nur die höchste Zulage gezahlt.
Die Wechselschichtzulage beträgt 105 Euro/Monat, die Schichtzulage 40 Euro/Monat bzw. bei nicht ständiger Schichtarbeit 0,24 Euro/Stunde.
Die Zuschläge gelten nicht für / Lehrkräfte, da die / Lehrerarbeitszeit durch / beamtenrechtliche Verweisung geregelt ist.