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Zeitzuschläge

Zum Ausgleich für Arbeit zu besonderen Zeiten und Überstunden werden Zeitzuschläge (in Prozent des auf eine Stunde entfallenden Entgelts) gezahlt. Diese betragen für Überstunden:


  • in Entgeltgruppe 1 bis 9: 30 Prozent,
  • in Entgeltgruppe 10 bis 15: 15 Prozent.

Überstunden sind auf Anordnung geleistete Stunden,
die über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen
und nicht bis zum Ende der nächsten Woche
ausgeglichen werden.

Weitere Zeitzuschläge:


  • Nachtarbeit (21:00 bis 6:00 Uhr): 20 Prozent,
  • Sonntagsarbeit: 25 Prozent,
  • Feiertagsarbeit (inkl. 24. Dezember und 31. Dezember): 35 Prozent,
  • Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich: 135 Prozent.

Bei mehreren Tatbeständen wird nur die höchste Zulage gezahlt.

Die Wechselschichtzulage beträgt 105 Euro/Monat, die Schichtzulage 40 Euro/Monat bzw. bei nicht ständiger Schichtarbeit 0,24 Euro/Stunde.

Die Zuschläge gelten nicht für Lehrkräfte, da die Lehrerarbeitszeit durch beamtenrechtliche Verweisung geregelt ist.


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